Berufliche Integration
Chance für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Während Sie einer Arbeitsgelegenheit (AGH) nachgehen, können Sie sich zu jeder Zeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bewerben und bei erfolgreicher Bewerbung in Ihrem neuen Job arbeiten.
Denn: Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) gemäß §16d SGB II ist eine öffentlich geförderte, befristete Zusammenarbeit für Langzeitarbeitssuchende (ALG-II-Empfänger*in). Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsteht für Sie dabei nicht.
ARBEITSGELEGENHEIT und EINSATZORT
Wir bieten Ihnen aktuell eine AGH-Maßnahme, bei der Sie als Zusatzkraft in einer unserer Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Sie unterstützen unsere Fachkräfte bei der Erziehung und Betreuung von Kindern.
Ihre Einsatzstelle wählen wir nach Ihren Kompetenzen aus und nach dem Anforderungsprofil, das die jeweilige Kindertageseinrichtung stellt.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNG
Die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme sind der Bezug von Arbeitslosengeld II und eine Zuweisung durch das Jobcenter Frankfurt am Main.
Mehr Informationen rund um Ihren Einsatz in der Kinderbetreuung in unserem Flyer.
Vorteile
- Ihre vorhandenen Kompetenzen werden ermittelt und stabilisiert
- Sie sammeln erste Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern
- Sie erhalten Beratung und Unterstützung zu Ihrer beruflichen Weiterentwicklung
- Wir unterstützen Sie bei der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt, bei der Suche nach Praktika und Ausbildungsmöglichkeiten u.a.
Die Ihnen übertragenen Aufgaben sind ergänzende Angebote zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern. Es handelt sich um zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten nach § 16 Abs. 3 SGB II, die wettbewerbsneutral sind und nicht zu einer Verdrängung oder Beeinträchtigung von regulären Beschäftigungen führen.
ZEUGNIS oder Teilnahmebescheinigung
Nach Beendigung der Maßnahme erstellen wir Ihnen ein individuelles Zeugnis. Nach Beendigung einer dreimonatigen Maßnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung von uns.
MEHRAUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
Pro Regelarbeitstag (5 Stunden) werden 7,50 Euro vereinbart (1,50 Euro pro Stunde).
FÜHRUNGS- UND GESUNDHEITSZEUGNIS
Bei Tätigkeiten mit Kindern oder mit Jugendlichen oder bei Bedarf sind aktuelle erweiterte Führungs- und Gesundheitszeugnisse vorzulegen.
> Wir sind AZAV-zertifiziert